Blog Schuldnerberatung
Inkassobüros und Inkassoanwälte
Sie haben bei einem Unternehmen eine Rechnung nicht bezahlen können? Zum Beispiel beim Versandhaus oder Handyanbieter?
Sie bekommen eine Mahnung, eine zweite Mahnung, vielleicht noch eine dritte Mahnung.
Dann bekommen Sie Post von einem Inkassobüro, die Kosten steigen.
Das Inkassobüro lässt sich von einem Anwalt vertreten und so langsam sind Sie ein bisschen verwirrt mit wem Sie denn jetzt eigentlich reden sollen. Oft sitzen Inkassobüro und Inkassoanwalt ja auch im gleichen Gebäude oder „gleich nebenan“.
Wenn der Inkassoanwalt nicht erfolgreiche war, geht die Forderung wieder zurück an das Inkassobüro.
Wenn Sie einen Mahnbescheid vom Amtsgericht bekommen kann es sein, dass der ursprüngliche Gläubiger die Forderung schon an das Inkassobüro verkauft hat.
Für das gerichtliche Mahnverfahren lässt sich das Inkassobüro wieder von einem Anwalt vertreten.
Die Kosten dafür können ja auf Sie abgewälzt werden.
Wenn Sie als Schuldner zahlungswillig sind, obwohl Sie eventuell gar nicht pfändbar sind, heißt das noch lange nicht, dass auch das Inkassobüro oder die Anwälte daran interessiert sind, dass Sie Ihre Schulden bezahlen.
So hatten wir vor kurzem eine Schuldnerin in der Beratung, die unpfändbar war und sage und schreibe 80% der Schuldsumme auf einen Schlag bezahlen wollte. Das Geld wäre ihr von Freunden zur Verfügung gestellt worden.
Die entsprechenden Anwälte hatten überhaupt kein Interesse an einer Begleichung der Schulden sondern waren ausschließlich „scharf“ auf eine Einigungsgebühr.
Unserer Klientin wurden bei einem Einkommen von ca. 1200€ Raten von mindestens 500€ pro Monat angeboten. Dafür hätte sie auch noch fast 400€ Einigungsgebühr zahlen sollen.
Natürlich ist dieses Vorgehen legal. Aber es ist einfach lächerlich.
Ein anderes Beispiel:
Wenn Sie dem Druck der Inkassobüros nachgeben und Kleinstraten akzeptieren, werden Sie Ihre Schulden nie los.
Denn ohne gültige Vereinbarung werden werden Ihre Raten zuerst mit den bereits entstandenen Kosten verrechnet, danach mit den Zinsen und erst danach mit den eigentlichen Schulden.
Während Ihre Kleinstraten noch mit den Kosten verrechnet werden, fallen weitere Zinsen an.
Vereinbaren Sie also nie eine Ratenvereinbarung ohne die Hilfe einer professionellen Schuldnerberatung.
Als Schuldnerberatung für Dortmund, Hagen, Herdecke, Schwerte, Witten, Wetter, Bochum, Lünen, Hamm, Castrop-Rauxel und Unna , helfen wir Ihnen gern weiter.

Schuldenfrei in 3 Jahren!
Der Bundestag hat das Gesetz zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens verabschiedet.
Kurz vor Weihnachten hat der Deutsche Bundestag das seit Juli angekündigte Gesetz verabschiedet.
Ein Insolvenzverfahren ist der vom Gesetzgeber gewünschte finanzielle Neustart für überschuldete Verbraucher und Selbstständige.
Ziel des Insolvenzverfahrens ist die Schuldenfreiheit (Restschuldbefreiung) nach dem Durchlaufen des Insolvenzverfahrens.
Bisher dauerte ein Insolvenzfahren in der Regel 5 oder 6 Jahre.
Durch das neue Gesetz ist man nach der Beachtung von wenigen Punkten (Obliegenheiten) schon nach 3 Jahren schuldenfrei.
Viele Schuldner haben lange auf diese Möglichkeit gewartet.
Auch für die durch Corona ausgelöste finanzielle Schieflage vieler Unternehmen und Verbraucher eröffnet die Gesetzesänderung hervorragende Perspektiven um die Krise zumindest finanziell gut zu überstehen.
klug entschuldet – Schuldenberatung (IHK) ist die Schuldnerberatungstelle für Arbeitnehmer und Selbstständige.
Sie darf das in Deutschland sehr selten vergebene Zertifikat der IHK „Schuldenberatung IHK“ führen.
Eine kostenlose Erstberatung ist innerhalb weniger Tage möglich.
Schuldnerberater Harald Simon betont: „Trotzdem ist es ratsam, sich frühzeitig einen Termin zu sichern. Durch das neue Gesetz und Corona wird die Nachfrage nach seriöser und qualifizierter Beratung sehr groß!“
Weitere Informationen erhalten Ratsuchende auf der Homepage www.klug-entschuldet.de.
Dort kann man sich auch online seinen Wunschtermin aussuchen und buchen.
Bis bald… in einer schuldenfreien Zukunft.
https://www.klug-entschuldet.de

Kontopfändung
Schuldnerberatung klug entschuldet in Dortmund informiert:
„Bei einer Kontopfändung wird durch einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss (PfÜB) bei der Bank des Schuldners das Guthaben auf seinem Konto oder seinen Konten gepfändet. Neben dem Girokonto kann beispielsweise auch ein Sparkonto oder Festgeldkonto gepfändet sein.
Die Bank darf als Drittschuldner mit der Zustellung des PfÜB keine Verfügungen des Schuldners mehr zulassen. Es werden keine Daueraufträge mehr ausgeführt, Lastschriften nicht eingelöst, keine Barabhebungen mehr zugelassen.
Bei einer Kontopfändung werden i.d.R. auch die zukünftigen Salden gepfändet, d.h. erfolgt erst ein paar Tage nach der Zustellung des PfÜB eine Gutschrift auf dem Konto, wird diese auch erfasst.
Da bei einem Dispo unter bestimmten Voraussetzungen auch ins Minus hinein gepfändet werden könnte, kündigen die Banken zumeist den Dispo sofort nach Eingang des PfÜB.
Ist auf dem Konto Guthaben vorhanden, darf die Bank dieses erst nach Ablauf von 4 Wochen ab Zustellung des PfÜB an den Gläubiger überweisen. Damit hat der Schuldner Zeit, gegen den PfÜB ein Rechtsmittel einzulegen oder sich um Pfändungsschutzmaßnahmen zu bemühen.
Bei Girokonten sind dies die Umwandlung in ein Pfändungsschutzkonto, das Besorgen einer P-Konto-Bescheinigung oder eines Beschlusses des Vollstreckungsgerichts bei P-Konten. Bei anderen Konten insbesondere Sparkonten gibt es i.d.R. keinen Pfändungsschutz.“
Quelle: www.geldundschulden.de
Bis bald… in einer schuldenfreien Zukunft.

