Schuldenfrei in 3 Jahren!

Der Bundestag hat das Gesetz zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens verabschiedet.

Kurz vor Weihnachten hat der Deutsche Bundestag das seit Juli angekündigte Gesetz verabschiedet.

Ein Insolvenzverfahren ist der vom Gesetzgeber gewünschte finanzielle Neustart für überschuldete Verbraucher und Selbstständige.
Ziel des Insolvenzverfahrens ist die Schuldenfreiheit (Restschuldbefreiung) nach dem Durchlaufen des Insolvenzverfahrens.
Bisher dauerte ein Insolvenzfahren in der Regel 5 oder 6 Jahre.
Durch das neue Gesetz ist man nach der Beachtung von wenigen Punkten (Obliegenheiten) schon nach 3 Jahren schuldenfrei.

Viele Schuldner haben lange auf diese Möglichkeit gewartet.
Auch für die durch Corona ausgelöste finanzielle Schieflage vieler Unternehmen und Verbraucher eröffnet die Gesetzesänderung hervorragende Perspektiven um die Krise zumindest finanziell gut zu überstehen.

klug entschuldet – Schuldenberatung (IHK) ist die Schuldnerberatungstelle für Arbeitnehmer und Selbstständige.
Sie darf das in Deutschland sehr selten vergebene Zertifikat der IHK „Schuldenberatung IHK“ führen.

Eine kostenlose Erstberatung ist innerhalb weniger Tage möglich.
Schuldnerberater Harald Simon betont: „Trotzdem ist es ratsam, sich frühzeitig einen Termin zu sichern. Durch das neue Gesetz und Corona wird die Nachfrage nach seriöser und qualifizierter Beratung sehr groß!“

Weitere Informationen erhalten Ratsuchende auf der Homepage www.klug-entschuldet.de.

Dort kann man sich auch online seinen Wunschtermin aussuchen und buchen.

Bis bald… in einer schuldenfreien Zukunft.

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