Blog Schuldnerberatung
Von 38.000 € Schulden zu einer klaren Perspektive – innerhalb von 24 Stunden
Vor Kurzem wandte sich ein selbstständiger Mandant aus Dortmund an uns.
Die finanzielle Lage war kritisch: hohe Verbindlichkeiten, ein unübersichtlicher Mahnstatus und enormer Druck.
Nach einer strukturierten Analyse konnten wir innerhalb eines Tages die passende Lösung definieren: eine geordnete Regelinsolvenz mit klarer Zukunftsperspektive.
Heute arbeitet er wieder mit Ruhe und Fokus und kann weiter selbstständig bleiben.
Wenn Sie eine schnelle und verlässliche Einschätzung benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Buchen Sie hier Ihren kostenlosen Erstberatungstermin
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Warum der Dezember ideal für eine Schuldnerberatung ist – und wie Sie sofort loslegen
Der Januar ist für viele Menschen der „Finanz-Monat“:
Neue Vorsätze, weniger Ablenkung, frischer Kopf.
Doch genau deshalb sind gerade in dieser Zeit viele Beratungstermine schnell vergeben.
Warum lohnt es sich ab Dezember aktiv zu werden? Ganz einfach:
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1. Gläubiger reagieren im Januar strenger
Nach der Weihnachtszeit ziehen Gläubiger häufig die Zügel wieder an:
• mehr Mahnungen
• mehr Inkasso-Schreiben
• mehr Vollstreckungen
Wer im Dezember startet, ist im Januar schon einen Schritt voraus.
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2. Sie starten ohne Stress ins neue Jahr
Statt am 3. Januar panisch Briefe zu öffnen, beginnt man das Jahr mit einem Plan.
Viele unterschätzen, wie befreiend das wirkt.
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3. Sie nutzen den natürlichen „Neustart-Effekt“
Menschen treffen im Januar besonders klare Entscheidungen.
Gerade wer sich vorher lange gequält hat, kommt ab Jahresbeginn besser ins Handeln.
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4. Frühzeitige Beratung verhindert unnötige Kosten
Wer zu spät reagiert, lässt Mahnkosten, Zinsen und Gebühren anwachsen, die völlig unnötig sind.
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5. Der Start im Dezember sichert die besten Termine
Erfahrungsgemäß ist der Kalender ab Mitte Januar voll.
Wer vorher startet, bekommt:
• schnellere Beratung
• mehr Ruhe
• bessere Ergebnisse
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Wie Sie sofort loslegen

1. Kostenloses Erstgespräch buchen https://www.klug-entschuldet.de/termin-buchen/
2. Unterlagen sortieren
3. Entschuldungsplan besprechen
4. Sofortmaßnahmen umsetzen
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Fazit
Der Januar ist sehr gut, aber Dezember ist klüger.
Wer früh beginnt, kommt schneller raus – und mit weniger Stress.
Schuldenfrei werden – Jetzt den ersten Schritt machen

„Schuldenfrei werden – jetzt den ersten Schritt machen“ 💬 Viele Menschen schieben den Gang zur Schuldnerberatung lange vor sich her – bis es fast zu spät ist. Dabei kann ein früher Start viel Stress, Mahnungen und sogar Gerichtskosten ersparen.
📍 klug entschuldet – Schuldenberatung (IHK) in Dortmund begleitet Sie Schritt für Schritt. Seriös, diskret, erfolgreich und mit Herz .
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Mietschulden
Nehmen Sie Mietschulden nicht auf die leichte Schulter!
Auch wenn Sie kein pfändbares Einkommen haben, sollten Sie Mietschulden sehr ernst nehmen, denn im Gegensatz zu anderen Gläubigern haben Vermieter auch bei Unpfändbarkeit ein besonderes Druckmittel:
Die fristlose Kündigung!
Wir helfen sofort, damit Sie nicht obdachlos werden.
Wir haben mehr als 1500 Fälle bei Mietschulden in Dortmund, Hagen, Schwerte und Castrop-Rauxel erfolgreich bearbeitet.
Da bei Mietschulden tatsächlich Obdachlosigkeit droht, drängt die Zeit.
Ein kurzer Überblick, wie Sie Ihre Wohnung behalten können:
Der Staat kann helfen, denn er ist dafür verantwortlich, dass Sie nicht obdachlos werden.
Die für Sie richtige Anlaufstelle finden Sie wie folgt:
1. Beziehen Sie Leistungen nach SGB II (Hartz IV) und wurde die fristlose Kündigung noch nicht ausgesprochen, ist das Jobcenter für Sie zuständig.
2. Wenn Sie keine Leistungen nach SGB II beziehen und/oder die fristlose Kündigung bereits ausgesprochen wurde, dann wenden Sie sich an das örtliche Sozialamt. Viele Städte und Gemeinden haben dafür spezielle Abteilungen eingerichtet. Sie erkennen sie an Bezeichnungen wie z. B. „vorbeugende Obdachlosenhilfe“, „Amt für Wohnraumsicherung“ oder „Fachdienst Wohnen“.
Bei beiden Stellen können Sie vorsprechen und ein Darlehen für den Mietrückstand beantragen. Wird es genehmigt, bekommt der Vermieter den Mietrückstand vom Amt bezahlt und Sie bezahlen das Darlehen in Raten zurück. Dadurch ist die fristlose Kündigung „geheilt“.
Wer jetzt allerdings denkt, dass es Vater Staat schon richten wird, liegt leider falsch.
Die Ämter müssen lediglich dafür sorgen, dass Sie nicht obdachlos werden. Das kann über ein Darlehen für die Mietschulden geschehen oder es wird Ihnen eine andere Wohnung vermittelt und ein Darlehen für den Umzug und die Kaution gewährt.
Wenn die Mietschulden schon zu hoch sind, ist es für die Ämter billiger, Ihnen eine andere Wohnung zu besorgen.
Diese Wohnungen sind meistens nicht besonders schön und liegen nicht in den besten Gegenden.
In der Praxis ist diese Angelegenheit wesentlich komplizierter als hier in wenigen Sätzen beschrieben. So müssen Sie beispielsweise eine Vielzahl von Unterlagen mitnehmen und besorgen.
Als Schuldnerberatung für Dortmund, Hagen, Herdecke, Schwerte, Witten, Wetter, Bochum, Lünen, Hamm, Castrop-Rauxel und Unna , helfen wir Ihnen gern weiter.

Abgrenzung Regelinsolvenz / Privatinsolvenz
Wenn eine professionelle Schuldnerberatung für eine natürliche Person ergeben hat, dass die beste Möglichkeit der Entschuldung ein Insolvenzverfahren ist, stellt sich häufig noch die Frage, welches Insolvenzverfahren beantragt werden muss.
Muss? Ja, muss! Denn man kann sich „sein“ Insolvenzverfahren nicht aussuchen.
Dieser Artikel soll einen kurzen Überblick geben und betrifft nur natürliche Personen.
Es wird unterschieden zwischen dem Regelinsolvenzverfahren und dem vereinfachten Verbraucherinsolvenzverfahren (auch Privatinsolvenz oder Verbraucherinsolvenz gennant).
1. War oder ist der/die SchuldnerIn nicht selbstständig (gewesen), so ist immer die Privatinsolvenz zu beantragen.
2. Ist der/die SchuldnerIn bei Einreichung des Insolvenzantrags noch selbstständig, dann ist immer eine Regelinvolvenz zu beantragen.
3. War der/die SchuldnerIn früher einmal selbstständig aber ist zur Zeit nicht selbstständig tätig, kommt es auf weitere Kriterien an:
3.1. Gibt es Schulden aus Arbeitsverhältnissen, z.B. Sozialversicherungsbeiträge?
Wenn ja, ist die Regelinsolvenz zu beantragen.
Wenn nein, muss ein weiteres Kriterium überprüft werden
3.2. Hat der/die SchuldnerIn mehr als 19 Gläubiger? Wenn ja… Sie ahnen es… => Regelinsolvenz. Wenn nein, muss die Privatinsolvenz beantragt werden.
Ein Beispiel:
Sie waren früher mal selbstständig, haben mehr als 19 Gläubiger, aber keine Schulden aus Arbeitsverhältnissen.
Es ist die Regelinsolvenz zu beantragen!
Die Grafik soll das Ganze veranschaulichen.

