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Schuldnerberatung mit IHK-Zertifikat jetzt auch in der Dortmunder City

Ab sofort bieten wir unsere professionelle Schuldnerberatung mit IHK-Zertifikat (Schuldenberatung IHK) auch in der Dortmunder City an.

Jeden Mittwoch Nachmittag beraten wir Sie kostenlos im Ellipson, Ruhrallee 9, 44139 Dortmund.

Eine Terminvereinbarung ist erforderlich!

Suchen Sie sich hier Ihren kostenlosen Wunschtermin aus.
Für Ihren Start in eine schuldenfreie Zukunft.

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Mietschulden

Nehmen Sie Mietschulden nicht auf die leichte Schulter!

Auch wenn Sie kein pfändbares Einkommen haben, sollten Sie Mietschulden sehr ernst nehmen, denn im Gegensatz zu anderen Gläubigern haben Vermieter auch bei Unpfändbarkeit ein besonderes Druckmittel:
Die fristlose Kündigung!
Wir helfen sofort, damit Sie nicht obdachlos werden.
Wir haben mehr als 1500 Fälle bei Mietschulden in Dortmund, Hagen, Schwerte und Castrop-Rauxel erfolgreich bearbeitet.
Da bei Mietschulden tatsächlich Obdachlosigkeit droht, drängt die Zeit.

Ein kurzer Überblick, wie Sie Ihre Wohnung behalten können:
Der Staat kann helfen, denn er ist dafür verantwortlich, dass Sie nicht obdachlos werden.
Die für Sie richtige Anlaufstelle finden Sie wie folgt:

1. Beziehen Sie Leistungen nach SGB II (Hartz IV) und wurde die fristlose Kündigung noch nicht ausgesprochen, ist das Jobcenter für Sie zuständig.

2. Wenn Sie keine Leistungen nach SGB II beziehen und/oder die fristlose Kündigung bereits ausgesprochen wurde, dann wenden Sie sich an das örtliche Sozialamt. Viele Städte und Gemeinden haben dafür spezielle Abteilungen eingerichtet. Sie erkennen sie an Bezeichnungen wie z. B. „vorbeugende Obdachlosenhilfe“, „Amt für Wohnraumsicherung“ oder „Fachdienst Wohnen“.

Bei beiden Stellen können Sie vorsprechen und ein Darlehen für den Mietrückstand beantragen. Wird es genehmigt, bekommt der Vermieter den Mietrückstand vom Amt bezahlt und Sie bezahlen das Darlehen in Raten zurück. Dadurch ist die fristlose Kündigung „geheilt“.

Wer jetzt allerdings denkt, dass es Vater Staat schon richten wird, liegt leider falsch.
Die Ämter müssen lediglich dafür sorgen, dass Sie nicht obdachlos werden. Das kann über ein Darlehen für die Mietschulden geschehen oder es wird Ihnen eine andere Wohnung vermittelt und ein Darlehen für den Umzug und die Kaution gewährt.
Wenn die Mietschulden schon zu hoch sind, ist es für die Ämter billiger, Ihnen eine andere Wohnung zu besorgen.
Diese Wohnungen sind meistens nicht besonders schön und liegen nicht in den besten Gegenden.
In der Praxis ist diese Angelegenheit wesentlich komplizierter als hier in wenigen Sätzen beschrieben. So müssen Sie beispielsweise eine Vielzahl von Unterlagen mitnehmen und besorgen.

Als Schuldnerberatung für Dortmund, Hagen, Herdecke, Schwerte, Witten, Wetter, Bochum, Lünen, Hamm, Castrop-Rauxel und Unna , helfen wir Ihnen gern weiter.

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Abgrenzung Regelinsolvenz / Privatinsolvenz

Wenn eine professionelle Schuldnerberatung für eine natürliche Person ergeben hat, dass die beste Möglichkeit der Entschuldung ein Insolvenzverfahren ist, stellt sich häufig noch die Frage, welches Insolvenzverfahren beantragt werden muss.

Muss? Ja, muss! Denn man kann sich „sein“ Insolvenzverfahren nicht aussuchen.

Dieser Artikel soll einen kurzen Überblick geben und betrifft nur natürliche Personen.

Es wird unterschieden zwischen dem Regelinsolvenzverfahren und dem vereinfachten Verbraucherinsolvenzverfahren (auch Privatinsolvenz oder Verbraucherinsolvenz gennant).

1. War oder ist der/die SchuldnerIn nicht selbstständig (gewesen), so ist immer die Privatinsolvenz zu beantragen.

2. Ist der/die SchuldnerIn bei Einreichung des Insolvenzantrags noch selbstständig, dann ist immer eine Regelinvolvenz zu beantragen.

3. War der/die SchuldnerIn früher einmal selbstständig aber ist zur Zeit nicht selbstständig tätig, kommt es auf weitere Kriterien an:
3.1. Gibt es Schulden aus Arbeitsverhältnissen, z.B. Sozialversicherungsbeiträge?
Wenn ja, ist die Regelinsolvenz zu beantragen.
Wenn nein, muss ein weiteres Kriterium überprüft werden
3.2. Hat der/die SchuldnerIn mehr als 19 Gläubiger? Wenn ja… Sie ahnen es… => Regelinsolvenz. Wenn nein, muss die Privatinsolvenz beantragt werden.

Ein Beispiel:
Sie waren früher mal selbstständig, haben mehr als 19 Gläubiger, aber keine Schulden aus Arbeitsverhältnissen.
Es ist die Regelinsolvenz zu beantragen!

Die Grafik soll das Ganze veranschaulichen.

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Inkassobüros und Inkassoanwälte

Sie haben bei einem Unternehmen eine Rechnung nicht bezahlen können? Zum Beispiel beim Versandhaus oder Handyanbieter?

Sie bekommen eine Mahnung, eine zweite Mahnung, vielleicht noch eine dritte Mahnung.
Dann bekommen Sie Post von einem Inkassobüro, die Kosten steigen.
Das Inkassobüro lässt sich von einem Anwalt vertreten und so langsam sind Sie ein bisschen verwirrt mit wem Sie denn jetzt eigentlich reden sollen. Oft sitzen Inkassobüro und Inkassoanwalt ja auch im gleichen Gebäude oder „gleich nebenan“.
Wenn der Inkassoanwalt nicht erfolgreiche war, geht die Forderung wieder zurück an das Inkassobüro.
Wenn Sie einen Mahnbescheid vom Amtsgericht bekommen kann es sein, dass der ursprüngliche Gläubiger die Forderung schon an das Inkassobüro verkauft hat.
Für das gerichtliche Mahnverfahren lässt sich das Inkassobüro wieder von einem Anwalt vertreten.
Die Kosten dafür können ja auf Sie abgewälzt werden.

Wenn Sie als Schuldner zahlungswillig sind, obwohl Sie eventuell gar nicht pfändbar sind, heißt das noch lange nicht, dass auch das Inkassobüro oder die Anwälte daran interessiert sind, dass Sie Ihre Schulden bezahlen.

So hatten wir vor kurzem eine Schuldnerin in der Beratung, die unpfändbar war und sage und schreibe 80% der Schuldsumme auf einen Schlag bezahlen wollte. Das Geld wäre ihr von Freunden zur Verfügung gestellt worden.
Die entsprechenden Anwälte hatten überhaupt kein Interesse an einer Begleichung der Schulden sondern waren ausschließlich „scharf“ auf eine Einigungsgebühr.
Unserer Klientin wurden bei einem Einkommen von ca. 1200€ Raten von mindestens 500€ pro Monat angeboten. Dafür hätte sie auch noch fast 400€ Einigungsgebühr zahlen sollen.
Natürlich ist dieses Vorgehen legal. Aber es ist einfach lächerlich.

Ein anderes Beispiel:
Wenn Sie dem Druck der Inkassobüros nachgeben und Kleinstraten akzeptieren, werden Sie Ihre Schulden nie los.
Denn ohne gültige Vereinbarung werden werden Ihre Raten zuerst mit den bereits entstandenen Kosten verrechnet, danach mit den Zinsen und erst danach mit den eigentlichen Schulden.
Während Ihre Kleinstraten noch mit den Kosten verrechnet werden, fallen weitere Zinsen an.
Vereinbaren Sie also nie eine Ratenvereinbarung ohne die Hilfe einer professionellen Schuldnerberatung.

Als Schuldnerberatung für Dortmund, Hagen, Herdecke, Schwerte, Witten, Wetter, Bochum, Lünen, Hamm, Castrop-Rauxel und Unna , helfen wir Ihnen gern weiter.

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Schuldenfrei in 3 Jahren!

Der Bundestag hat das Gesetz zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens verabschiedet.

Kurz vor Weihnachten hat der Deutsche Bundestag das seit Juli angekündigte Gesetz verabschiedet.

Ein Insolvenzverfahren ist der vom Gesetzgeber gewünschte finanzielle Neustart für überschuldete Verbraucher und Selbstständige.
Ziel des Insolvenzverfahrens ist die Schuldenfreiheit (Restschuldbefreiung) nach dem Durchlaufen des Insolvenzverfahrens.
Bisher dauerte ein Insolvenzfahren in der Regel 5 oder 6 Jahre.
Durch das neue Gesetz ist man nach der Beachtung von wenigen Punkten (Obliegenheiten) schon nach 3 Jahren schuldenfrei.

Viele Schuldner haben lange auf diese Möglichkeit gewartet.
Auch für die durch Corona ausgelöste finanzielle Schieflage vieler Unternehmen und Verbraucher eröffnet die Gesetzesänderung hervorragende Perspektiven um die Krise zumindest finanziell gut zu überstehen.

klug entschuldet – Schuldenberatung (IHK) ist die Schuldnerberatungstelle für Arbeitnehmer und Selbstständige.
Sie darf das in Deutschland sehr selten vergebene Zertifikat der IHK „Schuldenberatung IHK“ führen.

Eine kostenlose Erstberatung ist innerhalb weniger Tage möglich.
Schuldnerberater Harald Simon betont: „Trotzdem ist es ratsam, sich frühzeitig einen Termin zu sichern. Durch das neue Gesetz und Corona wird die Nachfrage nach seriöser und qualifizierter Beratung sehr groß!“

Weitere Informationen erhalten Ratsuchende auf der Homepage www.klug-entschuldet.de.

Dort kann man sich auch online seinen Wunschtermin aussuchen und buchen.

Bis bald… in einer schuldenfreien Zukunft.

https://www.klug-entschuldet.de

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Kontopfändung

Schuldnerberatung klug entschuldet in Dortmund informiert:

„Bei einer Kontopfändung wird durch einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss (PfÜB) bei der Bank des Schuldners das Guthaben auf seinem Konto oder seinen Konten gepfändet. Neben dem Girokonto kann beispielsweise auch ein Sparkonto oder Festgeldkonto gepfändet sein.

Die Bank darf als Drittschuldner mit der Zustellung des PfÜB keine Verfügungen des Schuldners mehr zulassen. Es werden keine Daueraufträge mehr ausgeführt, Lastschriften nicht eingelöst, keine Barabhebungen mehr zugelassen.

Bei einer Kontopfändung werden i.d.R. auch die zukünftigen Salden gepfändet, d.h. erfolgt erst ein paar Tage nach der Zustellung des PfÜB eine Gutschrift auf dem Konto, wird diese auch erfasst.

Da bei einem Dispo unter bestimmten Voraussetzungen auch ins Minus hinein gepfändet werden könnte, kündigen die Banken zumeist den Dispo sofort nach Eingang des PfÜB.

Ist auf dem Konto Guthaben vorhanden, darf die Bank dieses erst nach Ablauf von 4 Wochen ab Zustellung des PfÜB an den Gläubiger überweisen. Damit hat der Schuldner Zeit, gegen den PfÜB ein Rechtsmittel einzulegen oder sich um Pfändungsschutzmaßnahmen zu bemühen.
Bei Girokonten sind dies die Umwandlung in ein Pfändungsschutzkonto, das Besorgen einer P-Konto-Bescheinigung oder eines Beschlusses des Vollstreckungsgerichts bei P-Konten. Bei anderen Konten insbesondere Sparkonten gibt es i.d.R. keinen Pfändungsschutz.“

Quelle: www.geldundschulden.de

Bis bald… in einer schuldenfreien Zukunft.

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